Zielorientierte, recht- und zweckmäßige, wirtschaftliche Rechtsberatung.
Allgemein
Mediation
Die Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren zwischen allen am Konflikt Beteiligten, das eine Verhandlungs- und Einigungsbereitschaft der streitenden Parteien, den Abschluss eines Mediationsvertrages mit einem neutralen Mediator und konstruktive Teilnahme an dem Mediationsverfahren voraussetzt. Wesentliche Grundsätze sind im Mediationsgesetz geregelt. Die Mediation ist keine einseitige Interessenvertretung und wird nicht als Anwalt wahrgenommen.
Es wird von den Prinzipien der Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit, vereinbarten Regeln, der Gemeinsamkeit getragen. An dessen Ende soll eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder -lösung als schriftliche Vereinbarung stehen.
Ich bin an der Fernuniversität Hagen ausgebildeter Mediator (zertifiziert) und habe außergerichtliche und gerichtliche Mediationen an Zivil- und Verwaltungsgerichten durchgeführt. Jede außergerichtliche Mediation ist individuell zu strukturieren.
Die Mediation hat zahlreiche Vorteile gegenüber streitigen Gerichtsverfahren. Sie geht schneller und ist kostengünstiger. Interessen lassen sich zumeist eher realisieren.
Ich bin verantwortlich für die Kommunikation und den Ausgleich zwischen den Parteien, die Vertraulichkeit, nicht jedoch für das inhaltliche Ergebnis der Verhandlungen. Beide Verhandlungsseiten tragen die Kosten des Mediators. Ich erteile als Mediator keine Rechtsberatung. Das Ergebnis der Mediation wird schriftlich festgehalten.
Vergleich
Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis, über das die Parteien verfügen können, im Wege gegenseitigen Verlassens der Extrempositionen und Kompromissfindung beseitigt wird. Weil zerrüttete Rechtsverhältnisse häufig finanzielle Folgen haben und ggf. auch emotional belastet sind, sollte die Initiative zu einer Vergleichsverhandlung grundsätzlich frühzeitig ergriffen werden. Bei komplexen Angelegenheiten sind die Risiken eines u.U. langjährigen, teuren Rechtstreits vor Gerichten mit den Kosten und etwaigen Folgen des Vergleichs abzuwägen.
Ich habe in meiner Berufslaufbahn u.a. als Rechtsanwalt Hunderte Vergleiche vorgeschlagen und begründet, ausgehandelt und abgeschlossen. Dabei hat mein/e Mandant/in immer das letzte Wort gehabt. Im Zweifel schließe ich alle Vergleichsvereinbarungen unter einem befristeten Widerrufsvorbehalt. Denn diesbezügliche Verhandlungsergebnisse, zumal vor Gericht, lassen sich nicht stets umfassend vorbereiten und absehen, so dass vor einer Rechtsverbindlichkeit die Vor- und Nachteile zu besprechen sind. Gibt es Gremien, die Entscheidungsbefugnisse haben, ist das ohnehin unumgänglich.
Es ist immer möglich, aber weniger sinnvoll, wenn der Vergleichsabschluss erst am Ende eines langen Rechtsstreits erfolgt. Vergleiche müssen sehr sorgfältig konzipiert und vorbereitet werden. Dabei bin ich als Anwalt gerne behilflich.
Gerichtsprozess
In unserem Rechtsstaat bleibt Rechtssuchenden häufig nichts anderes übrig, als die gesetzlich zuständige oder die vertraglich vorgesehene Gerichtsbarkeit anzurufen, damit diese den Rechtsstreit entscheidet, oder sich dort gegen eine Inanspruchnahme zu verteidigen. Da ein Dritter – das Gericht – entscheidet, kann das Ergebnis des Gerichtsprozesses nicht mit Sicherheit prognostiziert werden. Über Ansprüche und Rechte wird dort in der Regel nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip entschieden: besteht oder besteht nicht. Im Gegensatz zur Mediation oder Vergleichsverhandlung ist die Einflussmöglich- und Prognostizierbarkeit bei jahrelangen Verfahren weniger sicher. Häufig stehen zudem mehrere Gerichtsinstanzen zur Verfügung. Gerichte entscheiden in bestimmten Fachmaterien zudem nicht ohne Beratung durch z.B. technische oder medizinische (Gerichts-) Sachverständige, was die Prozesse zeitlich verlängert und deutlich verteuert.
Ich verfüge über langjährige berufliche Prozesserfahrungen in nahezu sämtlichen Fachgerichtsbarkeiten bis hin zu Bundesgerichten. Eine meiner Spezialitäten ist die Vertretung in Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten; war ich nicht in erster Gerichtsinstanz in Zivilsachen tätig, übernehme ich ggf. ein Mandat in der zweiten Instanz.
Prozessrisiken und -kosten, -dauern, -ziele, deren Finanzierbarkeit (Rechtsschutzversicherung, Darlehensfinanzierung, Prozessfinanzierung) müssen ggf. ausführlich besprochen werden.
Werden meine Mandanten/innen zu einem gerichtsprozessualen Vorgehen als Antragsteller oder Kläger bzw. Antragsgegner oder Beklagte veranlasst, vertrete ich deren Interessen in Schriftsätzen und mündlichen Verhandlungen mit sachlich angemessener Härte, um vernünftige Ergebnisse zu erzielen.
Schulung
Ich verfüge über 30 Jahre Erfahrung als Dozent und Lehrbeauftragter an Fachhochschulen, führe Tagesseminare als Inhouse-Schulungen wie für Behörden und insbesondere schwerpunktmäßig für öffentliche Bedienstete über das Kommunale Bildungswerk e.V. durch.